Nach EU-Vorgaben getestet 

Prüfung für Tierkennzeichen am DLG-Testzentrum

Ob Rinder, Schweine oder Papageienvögel – seit Ende 2023 gelten in der EU einheitliche Anforderungen für Tierkennzeichen. Mit dem neuen europaweiten Zulassungsverfahren rückt die Qualität und Rückverfolgbarkeit von Ohrmarken und Transpondern stärker in den Fokus. Das DLG-Testzentrum prüft im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) alle in Deutschland zugelassenen Produkte und unterstützt damit Behörden und Landwirte bei der sicheren und rechtskonformen Tierkennzeichnung. 

Mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2021/520 und (EU) 2021/963 zur delegierten Verordnung (EU) 2016/429 hat die EU den Rahmen für ein europaweites Zulassungsverfahren bei Tierkennzeichen gesetzt. Der EU-Tiergesundheitsrechtsakt, wie die delegierte Verordnung (EU) 2016/429 auch genannt wird, ist mit Wirkung zum 21. April 2021 in Kraft getreten und regelt im Wesentlichen die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung bei Land-, Wasser- und sonstigen Tieren. In Zeiten von afrikanischer Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit etc. ist die Tierseuchenprävention natürlich ein wichtiges Thema. Doch mit Ausnahme der Prüfung von Stalldesinfektionsmitteln war die Tierseuchenprävention für die Prüferinnen und Prüfer am DLG-Testzentrum bislang jedoch eher kein Schwerpunkt. Das hat sich mit Inkrafttreten von zwei Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2016/429 vor gut einem Jahr geändert. 

 

Ohrmarke als Tierkennzeichen im Rinderohr. Foto: MabelAmber / Pixabay
Am DLG-Testzentrum Technik und Betriebsmittel in Groß-Umstadt werden Tierkennzeichen wie Ohrmarken geprüft. Foto: MabelAmber / Pixabay

Europaweites Zulassungsverfahren bei Tierkennzeichen

Mit Inkrafttreten der beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2021/520 und (EU) 2021/963 zur delegierten Verordnung (EU) 2016/429 nämlich hat die EU den Rahmen für ein europaweites Zulassungsverfahren bei Tierkennzeichen gesetzt. Konkret enthielt der EU-Tiergesundheitsrechtsakt nämlich unter anderem allgemeine Vorschriften über die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Einrichtung eines Systems zur Identifizierung und Registrierung gehaltener Landtiere, einschließlich Equiden, sowie Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von gehaltenen Landtieren und Zuchtmaterial. Außerdem ermächtigt die Verordnung (EU) 2016/429 die EU-Kommission für beide oben genannte Fälle entsprechende Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Diese wiederum regeln die technischen Spezifikationen, Formate und Gestaltung der Tierkennzeichnungsmittel, die zur Kennzeichnung verschiedener Arten von Landtieren, insbesondere Pferdeartigen, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kamelartigen, Hirsche und Papageienvögel in der EU verwendet werden müssen. Zusammengefasst haben die in den beiden Durchführungsverordnungen festgelegten Regelungen zu einem europaweit gültigen Zulassungsverfahren von Tierkennzeichen geführt. Dieses ist mit dem Ende aller Übergangsfristen zum Ende 2023 in Kraft getreten.

Prüfapparatur für die Reißfestigkeit von Ohrmarken. Foto: DLG / F. Volz
Bei der DLG-Testservice in Groß-Umstadt werden Ohrmarken unter anderem auf ihre Reißfestigkeit geprüft. Foto: DLG / F. Volz

DLG-Testzentrum prüft und listet

Für die Marktzulassung von Ohrmarken gibt weltweit mehrere Standards. Die wichtigste, mit 130 Mitgliedsverbänden in 55 Ländern vertretene Organisation ist ICAR, das Internationale Komitee für die Erfassung von Tieren, das in seinen Vorschriften umfangreiche Anforderungen an die Qualität von konventionellen und elektronischen Ohrmarken sowie RFID-Transpondern für die Tierkennzeichnung festgelegt hat. Speziell für den britischen Markt gelten die als Publicly Available Specifications (PAS) festgelegten Anforderungen. Und für Kanada wiederum gelten die Bestimmungen der CCIA (Canadian Cattle Identification Agency). Alle drei Standards erfüllen wesentliche Teile der Vorschriften der beiden Durchführungsverordnungen (EU) 2021/520 und (EU) 2021/963 zur delegierten Verordnung (EU) 2016/429. 

Das DLG-Testzentrum ist für die Prüfungen von Tierkennzeichen nach allen Standards der drei genannten Organisationen akkreditiert und erfüllt damit die Anforderungen gemäß der Durchführungsverordnungen. Damit lag es nahe, dass die DLG-Experten auch die Zertifizierung der entsprechenden Produkte nach den EU-Regularien übernehmen können, denn die EU schreibt den zuständigen Behörden aller EU-Mitgliedstaates die Einrichtung eines Verfahrens zur Genehmigung von Tierkennzeichen vor.

Seit 2024 unterstützt die DLG nun in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die zuständigen Länderbehörden und natürlich auch die Landwirte, indem sie Tierkennzeichen auf die Einhaltung der in den Durchführungsverordnungen gestellten Anforderungen überprüft und die Kennzeichen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, listet. Eine entsprechende Datenbank wurde auf der DLG-Webseite eingerichtet und ist hier kostenfrei zugänglich.

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