Zum Hauptinhalt springen

Impfung gegen Geflügelpest möglich

Nachdem die EU-Kommission Anfang 2023 den Weg für die Impfung gegen die Geflügelpest unter Auflagen freigemacht hatte, starteten erste Impfversuche gegen HPAIV. In ihrer aktuellen Stellungnahme bewertet die StIKo Vet die Impfversuche in den Niederlanden und Frankreich nun als erfolgversprechend.

Europaweite Bekämpfungsmaßnahmen

Der Grund für diesen Paradigmenwechsel liegt in der Tatsache, dass die Viren mittlerweile dauerhaft in Zug- und zunehmend auch in heimischen Vogelarten zirkulieren und trotz konsequenter, europaweiter Bekämpfungsmaßnahmen eine inakzeptabel große Zahl an Wildvögeln und gehaltenen Vögeln verendet und Geflügelbestände getötet und unschädlich beseitigt werden mussten.

Bereits im Juni 2023 hatte die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) die Möglichkeit zur Impfung gegen die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) ausdrücklich begrüßt, die mit der delegierten EU-Verordnung (EU) 2023/361 geschaffen wurde. Gleichzeitig warnte sie aber auch vor dem „hohen Risiko“ einer Maskierung von Ausbrüchen bei unkontrollierter, lückenhafter Impfung. In ihrer ausführlichen Stellungnahme nennt die StIKo Vet verschiedene Aspekte, die bei einer HPAI-Impfung von Geflügel zu beachten sind.

Erfolgversprechende Impfversuche

In ihrer aktuellen Stellungnahme vom 24. Januar 2024 bewertet die STIKo Vet die Ergebnisse der in Europa durchgeführten Impfversuche, insbesondere die beiden abgeschlossenen Versuche in den Niederlanden an Hühnern mit rekombinierten HVT 5-Impfstoffen sowie in Frankreich mit einem RNA-Impfstoff und einem rekombinanten Antigen-Impfstoff bei Wassergeflügel. Bei beiden Infektionsversuchen lag der R0-Wert bei den geimpften Tieren unter 1. Dies ist laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Voraussetzung, die ein künftiger HPAIV-Impfstoff erfüllen muss. Somit sind die Versuchsergebnisse vielversprechend und lassen hoffen, dass entsprechende Impfstoffe bald zur Zulassung kommen. Einschränkend merkt die StIKo Vet allerdings an, dass laut den Versuchsdaten eine sterile Immunität durch die Impfung nicht zu erwarten ist.

Auf den Einsatz zweier Vakzine per Ausnahmegenehmigung in Frankreich reagierten die USA sofort mit einem Importverbot für Geflügel und Geflügelprodukte aus der EU. Begründet wurde der Schritt mit der erhöhten Gefahr einer unerkannten Viruszirkulation in den geimpften Beständen und entsprechender Eintragsgefahr in Importländer. Die StIKo Vet weist in ihrer Stellungnahme daher auf die besondere Bedeutung stringent umgesetzter Überwachungsmaßnahmen in Impfbetrieben hin.

Zurückhaltung bei der Impfung

Auch wenn sich in Deutschland die zuständigen Behörden aktuell in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf den Einsatz künftig regulär zugelassener HPAIV-Impfstoffe vorbereiten, äußert sich das FLI in seiner Risikoeinschätzung vom 12. Januar 2024 etwas zurückhaltender zur HPAIV-Impfung. Dort heißt es: „Auch wenn mit der EU Verordnung 2023/361 eine Impfung von Geflügel gegen HPAI seit Februar 2023 möglich geworden ist, fehlen bislang geeignete, für den Einsatz im gesamten Europa zugelassene kommerzielle Impfstoffe. Insofern müssen Überlegungen zur Impfung als weitere präventive Schutzmaßnahme flankierend zu den bekannten Biosicherheitsvorkehrungen weitgehend theoretisch bleiben. Frankreich, das im Rahmen einer nationalen Ausnahmegenehmigung mit Impfungen von kommerziellen Entenhaltungen begonnen hat, wurde umgehend für den Geflügelhandel mit den U.S.A. und Japan gesperrt.

Hieraus ergeben sich auch Folgen für den gesamten europäischen Handelsraum. Impfungen von Geflügel wären darüber hinaus mit erheblichen Überwachungsauflagen verknüpft, die finanziell aufwändig sind und auch die personellen Kapazitäten in Veterinärämtern und Untersuchungseinrichtungen stark belasten würden.“


Susanne Gäckler,
DLG-Fachzentrum Landwirtschaft,
s.gaeckler@dlg.org