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5. Die ersten Abteilungen und Ausschüsse

„Zur Förderung bestimmter landwirtschaftlicher Aufgaben sollen von der DLG spezielle Ausschüsse eingerichtet werden.“ Dies beschloss die Gründungsversammlung am 11. Dezember 1895 in Berlin bereits im Grundgesetz der DLG. Einen Tag nach der Gründungsversammlung wurde in der Ausschuss-Sitzung konkret die Bildung von sogenannten Sonderausschüssen oder Sonderabteilungen vorbereitet, sehr schnell nur noch Abteilungen genannt.  Zunächst war die Einrichtung von zwölf Abteilungen vorgesehen, von denen aber einige nie wirksam wurden: etwa die ursprünglich vorgesehene Abteilungen für Wanderversammlungen sowie für Wissenschaft und Praxis. Schließlich wurden sieben Abteilungen gebildet:
 

1.    Dünger,
2.    Saatgut (später Saatzucht),
3.    Ackerbau, Sonderausschuss Pflanzenschutz
4.    Tierzucht,
5.    Landeskultur,
6.    Obst- und Weinbau sowie
7.    Geräte und Maschinen.
 

Diese Abteilungen bildeten in den ersten Jahren das fachliche Gerüst der DLG. Im Laufe der Jahre kamen weitere Abteilungen hinzu, so 1905 die Betriebsabteilung, die Kolonialabteilung (1909) und die Futterabteilung (1917). 1920 wurden neben der allgemeinen Tierzuchtabteilung noch vier selbstständige Abteilungen für Pferde-, Rinder-, Schaf- und Schweinezucht eingerichtet. Die seit 1886 bestehende Landeskultur-Abteilung wurde 1910 als Sonderausschuss der Ackerbau-Abteilung angegliedert. Damit bestanden am Schluss 1933 insgesamt 13 Abteilungen.
 

Selbstständige Sonderausschüsse

Mit dem Wachstum der DLG und mit der Zunahme von Aufgaben musste nicht nur die Zahl der Abteilungen, sondern auch die der Ausschüsse und der Sonderausschüsse erhöht werden. So wurden zur Erarbeitung besonderer Aufgaben, die nicht Teil der bestehenden Abteilungen war, im Laufe der Jahre selbstständige Sonderausschüsse gebildet. Hierzu gehörten unter anderem der Sonderausschuss für landwirtschaftliche Gesellschaftsreisen (1892), für Absatz (1894), für Schlachtbeobachtungen (auch für Fragen der Fütterung und Mästung, 1894) und für Molkereiausstellungen (1896). Ein Teil davon bestand dauernd bis zur Auflösung der DLG nach 1933, ein anderer Teil ist wieder aufgelöst worden. Zum Schluss bestanden insgesamt 73 Ausschüsse und Sonderausschüsse.


Die Einrichtung von Ausschüssen und ihre Arbeitsweise

Die einzelnen Abteilungen haben mindestens jährlich eine, teilweise auch zwei bis drei öffentliche Versammlungen durchgeführt. In ihren wurden jeweils Vorträge aus der Wissenschaft und aus der Praxis gehalten, die regelmäßig im „Jahrbuch der DLG“ oder in den „Mitteilungen der DLG“ veröffentlicht worden sind. Dadurch hatten alle interessierten Mitglieder einen Nutzen davon.


Die eigentliche Arbeit wurde nicht in den Versammlungen, sondern in den Ausschüssen und Sonderausschüssen geleistet, die hierfür gebildet worden sind. Deren Einrichtung erfolgte durch einen Beschluss des Vorstandes oder der Abteilung, der aber vom Vorstand genehmigt werden musste. Den Sonderausschüssen gehörten in der Regel 12 Mitglieder an, doch konnte ihre Zahl mit Genehmigung des Vorstandes erhöht werden. Die Wahl der Mitglieder eines Sonderausschusses erfolgte auf drei Jahre, Wiederwahl war möglich. Bei Nichtbeteiligung an den Arbeiten schieden die Mitglieder aus. Während die Abteilungsversammlungen stets öffentlich und damit für alle Mitglieder zugänglich waren, tagen die Sonderausschüsse in nichtöffentlichen Sitzungen. Jeder Sonderausschuss wählte einen Vorsitzenden und Stellvertreter sowie einen Schriftführer.


Dies zeigt, dass sich an den Grundzügen der fachlichen Arbeit mit den Ausschüssen, ihrer Bildung und Arbeitsweise bis heute nichts Wesentliches geändert hat. Es bedeutet zugleich, dass sie sich von Beginn an als sehr praxisnah und für die praktische Facharbeit als effizient und wirksam erwiesen haben.
 

(hgb)

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